Versicherungen im Ehrenamt

Gut geschützt bei der Vereinstätigkeit

Vereine und Organisationen sind immer sehr dankbar über Personen die sich freiwillig ehrenamtlich engagieren. Aber auch bei Vereinstätigkeiten können Unfälle geschehen, Schäden verursacht werden oder bei Veranstaltungen Eigentum entwendet werden.
Hier haften spezielle Versicherungern für ehrenamtliche Tätigkeiten.

G'scheid versichert beim Richthammer

  • Sie erhalten Hilfe bei der Entscheidung, was Sie wie versichern sollen

Unsere Empfehlung

Nur sinnvoller Versicherungsschutz zu niedrigen Beiträgen.

Versicherungen für das Ehrenamt

  • Vereinshaftpflicht: Sie trägt Sach- & Personenschäden und  prüft, ob ein Geschädigter tatsächlich Anspruch auf Ausgleich hat oder ob ihn eine Mitschuld trifft. In dem Fall wehrt sie Ansprüche ab, wirkt also wie eine Rechtsschutzversicherung.
  • Vermögen: Für rein finanzielle Schäden ist zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Sie springt auch ein, wenn für festangestellte Mitarbeiter zu wenig Sozialabgaben abgeführt wurden.
  • Veranstalter: Ebenso wichtig ist die Veranstalterhaftpflicht, zum Beispiel fürs Kinderfest oder fürs Seifenkistenrennen. Der Vertrag kann separat für einzelne Veranstaltungen abgeschlossen werden.
  • Fahrten: Wenn der Helfer fürs Ehrenamt das eigene Auto nimmt und dabei einen Unfall baut, greift seine private Kfz-Versicherung. Doch der Schadenfreiheitsrabatt geht dann verloren, und die nächste Jahresprämie wird teurer. Außerdem trägt die Haftpflicht nur den Schaden des Unfallgegners, nicht den am eigenen Auto. Der Verein kann dieses Risiko durch eine Dienstreiserahmenversicherung auffangen. Sie trägt die Kosten der Höherstufung und der Reparatur, wenn der Helfer keine Vollkasko hat.
  • Eigentum: Wenn Freiwillige eigene Sachen beschädigen oder verschleißen, greift keine Versicherung. Da hilft eine Vereinbarung, dass der Verein solche Auslagen ersetzt.

Prüfen Sie sicherheitshalber, ob in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung die Tätigkeit im Ehrenamt mit versichert gilt. Wenn nicht, rufen Sie uns an!

Schadenbeispiel

Auch der Nikolaus braucht ausreichenden Versicherungsschutz
Wer am 06.12. mit rotem Mantel und Rauschebart Kinder überraschen will, hat im Vorfeld hoffentlich auch an seinen Versicherungsschutz gedacht. Gerade in der kalten Jahreszeit ist es schnell passiert: Schwer bepackt mit einem Sack voll Geschenke rutscht der Nikolausdarsteller auf dem Weg zu seinem Auftritt im Schnee aus und verletzt sich oder andere dabei. Achtung: Vereinsorgane (Vorstände, Schatzmeister usw.) haften 

Weitere Schadensfälle:

  • Beim Aufbau des Bürgerfeststandes fällt eine Seitenwand um, ein Auto wird beschädigt
  • Die Kühlung funktionierte nicht und die gegrillten Bratwürste sorgten beim Vereinsjubiläum für Magenverstimmung
  • Der neue Rasenmäher für das Fußballfeld wird gestohlen

Wir unterstützen Sie im Schadensfall

Wir sind im Schadensfall für Sie da und teilen Ihrer Versicherungsgesellschaft den Schaden mit. Alle nötigen Unterlagen und Formulare erhält Ihr Versicherer von uns. Ihnen bleibt so der Papierkram erspart.

Unzufrieden mit vorhandenen Versicherungen?

Richthammer findet immer passende Versicherungen für Sie. Wir übernehmen auch den Papierkram. Rufen Sie uns an.

info(at)richthammer.de
Tel: 0961/48101-0